SIX eröffnet Vernehmlassung zur Ermöglichung von SPACs an der SIX
Abstract
Die SIX Swiss Exchange will die Kotierung von Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) in der Schweiz ermöglichen und hat eine Vernehmlassung über einen entsprechenden Regulierungsrahmen eröffnet. Die Neuerungen könnten noch vor Ende 2021 in Kraft treten.
Massgeschneiderter regulatorischer Standard
Der neue Regulierungsrahmen sieht einen eigenen, auf die Bedürfnisse von SPACs zugeschnittenen regulatorischen Standard für SPACs vor. Im neuen Standard für SPACs könnten sowohl Aktien als auch Wandelanleihen eines SPAC kotiert werden.
International bewährte Struktur
Der Vernehmlassungsentwurf definiert als SPAC eine Gesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck der direkte oder indirekte Erwerb von oder der Zusammenschluss mit einem oder mehreren Akquisitionsobjekten ist (sog. De-SPAC) und die nach maximal drei Jahren aufgelöst wird, wenn bis dann kein De-SPAC erfolgt ist. Der Entwurf nimmt weitere derzeit typische Eigenschaften von SPACs auf, etwa die Hinterlegung des IPO-Erlöses auf einem Treuhandkonto, die Zustimmung der SPAC-Investoren zu einem De-SPAC oder das Rückgaberecht der SPAC-Investoren bei einem De-SPAC.
Transparenz beim IPO und beim De-SPAC
Beim IPO des SPAC sollen zusätzliche Informationen in den Prospekt aufgenommen werden. Im Fall eines De-SPAC ist ein Informationsdokument zu veröffentlichen, das viele Elemente eines Börsenprospektes enthalten würde. Verfügt die Zielgesellschaft nicht über Finanzabschlüsse über drei Geschäftsjahre nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard, so müssten in den zwei Geschäftsjahren nach dem De-SPAC Quartalsabschlüsse veröffentlicht werden.
Inkrafttreten womöglich noch vor Ende des Jahres
Wir begrüssen es sehr, dass die SIX Exchange Regulation diesen Regulierungsrahmen in kurzer Zeit ausgearbeitet hat. Die neuen Regeln könnten bereits vor Ende 2021 in Kraft treten.
Homburger wird über weitere Entwicklungen in diesem Bereich informieren.
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