Fair-Preis-Initiative im Parlament

Abstract

Bevorstehende Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht

Überblick

Die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» (Fair-Preis-Initiative) sieht die Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht vor. Damit soll das kartellrechtliche Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Unternehmen auf relativ marktmächtige Unternehmen ausgedehnt werden. Ein Unternehmen ist relativ marktmächtig, wenn ein anderes Unternehmen keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten hat und daher vom marktmächtigen abhängig ist. Mit dem Konzept der relativen Marktmacht wird das kartellrechtliche Missbrauchsverbot auf eine Vielzahl in- und ausländischer Unternehmen ausgedehnt.

Kernelemente und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Die Fair-Preis-Initiative und ein indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats werden gegenwärtig im Parlament beraten. Der Ständerat weicht mit seinem Beschluss vom 2. Dezember 2020 von der nationalrätlichen Fassung des Gegenvorschlags ab, weshalb sich das Parlament noch nicht auf einen finalen Gegenvorschlag zur Volksinitiative einigen konnte. Mit Bezug auf die Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht sind sich National- und Ständerat aber einig.

Die im Dezember 2017 eingereichte Volksinitiative will relativ marktmächtige Unternehmen gesamthaft dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot unterstellen. Zudem soll abhängigen Unternehmen ein Bezugsrecht für Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dortigen Preisen und Konditionen gewährt werden.

Der Bundesrat stellte der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, der deren Kernforderungen übernahm. Das Konzept der relativen Marktmacht wurde aber auf Fälle der Abschottung des Schweizer Marktes begrenzt. Hierfür war ein neuer, spezifischer Missbrauchstatbestand für den Bezug von Waren und Dienstleistungen im Ausland vorgesehen.

Der Nationalrat glich diesen Gegenvorschlag des Bundesrats derart der Volksinitiative an, dass er sie materiell vollständig umsetzt. Der Ständerat folgt mit seinem Beschluss vom 2. Dezember 2020 im Grundsatz zwar dem Vorschlag des Nationalrats, weicht aber in verschiedenen Punkten davon ab. Insbesondere hat der Ständerat das Bezugsrecht für Waren und Dienstleistungen im Ausland zu dortigen Preisen und Kondiktionen gestrichen.

Die Ausdehnung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots auf relativ marktmächtige Unternehmen ist aber in beiden Räten unbestritten geblieben. Angesichts dieser Übereinstimmung ist zu erwarten, dass das Missbrauchsverbot künftig auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten wird.

Auswirkungen für Unternehmen

Die bevorstehende Einführung der relativen Marktmacht wird weitreichende Konsequenzen haben für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind:

  • Der Kreis der Unternehmen, die dem Missbrauchsverbot unterliegen, wird erheblich erweitert.
  • Unternehmen müssen bei ihren Vertragsbeziehungen individuell prüfen, ob sie relativ marktmächtig sind, d.h. ob ihre Vertragspartner von ihnen abhängig sind. Im Unterschied zur Beurteilung der Marktbeherrschung bestimmt sich diese Prüfung relativer Marktmacht nicht anhand der Eigenschaften des betroffenen Unternehmens, sondern der Position seiner jeweiligen Vertragspartner. Deren Abhängigkeit mag für das betroffene Unternehmen nicht in jedem Fall ersichtlich sein. Die Prüfung relativer Marktmacht kann daher herausfordernd sein.
  • Bei Vorliegen relativer Marktmacht müssen Unternehmen ihr Verhalten gegenüber abhängigen Vertragspartnern prüfen und gegebenenfalls anpassen. Insbesondere müssen abhängige Unternehmen in Bezug auf Preise, Rabatte und sonstige Geschäftsbedingungen grundsätzlich gleich behandelt werden. Zudem müssen relativ marktmächtige Unternehmen möglicherweise Vertragskündigungen oder die Vereinbarung von Exklusivitäten aus sachlichen Gründen rechtfertigen können.

Nächste Schritte

Der Ball ist nun wieder beim Nationalrat, der in der Frühjahrssession 2021 über den Gegenvorschlag beraten und die Differenz zum Ständerat bereinigen muss. Ein Inkrafttreten des neuen Rechts ist deshalb noch nicht absehbar.

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