Einführung der relativen Marktmacht
Abstract
In der Schweiz gilt das kartellrechtliche Missbrauchsverbot ab dem 1. Januar 2022 auch für relativ marktbeherrschende Unternehmen. Zudem handelt unlauter, wer Schweizer Kunden im Online-Handel diskriminiert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 zwei wichtige Gesetzesänderungen für Unternehmen beschlossen:
Einführung der relativen Marktmacht
Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot gilt ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr nur für marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch für relativ marktmächtige Unternehmen. Ein Unternehmen ist relativ marktmächtig, wenn ein anderes Unternehmen keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten hat und so von jenem Unternehmen abhängig ist.
Diese bedeutende Ausweitung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots betrifft sowohl schweizerische als auch ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz. Nach dem neuen Recht müssen abhängige Unternehmen in Bezug auf Preise, Rabatte und sonstige Geschäftsbedingungen grundsätzlich gleich und nicht schlechter als nicht abhängige Unternehmen behandelt werden.
Nachfrager in der Schweiz erhalten zudem gegenüber marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen neu einen Anspruch, Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dortigen Preisen und Konditionen zu beziehen.
Verbot des Geoblockings
Ab dem 1. Januar 2022 handelt zudem unlauter, wer im Online- und Fernhandel:
- Schweizer Kunden hinsichtlich Preis oder Zahlungsbedingungen diskriminiert,
- für Schweizer Kunden den Zugang zu einem Online-Portal beschränkt, oder
- Schweizer Kunden ohne deren Einverständnis zu einer anderen Version eines Online-Portals weiterleitet.
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