Covid-19-Generalversammlungen auch 2022 möglich

Abstract

Der Bundesrat hat gestern entschieden, dass schweizerische Gesellschaften auch im Jahr 2022 sog. «Covid-19-Generalversammlungen» durchführen können.

Seit März 2020 können schweizerische Gesellschaften ihre Generalversammlungen auch ohne Anwesenheit der Gesellschafter abhalten, wenn diese ihre Rechte schriftlich, elektronisch oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.

Der Bundesrat hat diese Ausnahmeregelung bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln zur Generalversammlung im Rahmen der Aktienrechtsrevision verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Aktienrechtsrevision 2023 in Kraft treten wird. Somit werden auch im Jahr 2022 Covid-19-Generalversammlungen abgehalten werden können.

Falls Sie Fragen zu diesem Bulletin haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Homburger Kontakt oder an: