Distributed Ledger Technologie und Blockchain

Abstract

Bericht des Bundesrates zu den rechtlichen Grundlagen in der Schweiz mit Fokus auf den Finanzsektor

Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat seinen Bericht zu «Rechtlichen Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie und Blockchain in der Schweiz» veröffentlicht. Der Bericht enthält eine detaillierte Auslegeordnung zu den zivil- und finanzmarktrechtlichen Rahmenbedingungen von Aktivitäten und Geschäftsmodellen, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT) bzw. Blockchains beruhen. Dieses Bulletin gibt einen Überblick über wichtige Kernelemente des im Bericht identifizierten gesetzgeberischen Handlungsbedarfs.

Übertragung von Token

Token, die eine Rechtsposition wie Forderungen oder Mitgliedschaftsrechte repräsentieren, sollen künftig mittels digitaler Buchungen in dezentralen Registern rechtssicher geführt und übertragen werden können. Der Bundesrat regt daher eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung des Wertpapierrechts an. Diese dürfte insbesondere eine Abkehr von dem heute bei der Übertragung von traditionellen Wertrechten bestehenden Schriftlichkeitserfordernis mitumfassen.

Aussonderung von digitalen Vermögenswerten in der Insolvenz

Digitale Vermögenswerte, die auf DLT bzw. Blockchains beruhen (z. B. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether), werden heute oftmals von Dritten (sog. «Wallet Providern») verwahrt. Im Konkurs eines solchen Verwahrers ist unter geltendem Recht unklar, ob eine Aussonderung solcher Vermögenswerte möglich ist. Künftig sollen digitale Vermögenswerte in der Insolvenz ausgesondert werden können, wenn sie individuell eindeutig zugeordnet werden können. Ebenfalls prüfen will der Bundesrat, ob allgemein im Hinblick auf digitale Daten, an denen eine besondere Berechtigung besteht, eine konkursrechtliche Aussonderungsregelung geschaffen werden soll. Auf die Einführung eines Eigentums an Daten soll jedoch verzichtet werden.

Finanzmarktrecht

Der Bundesrat identifiziert keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf, erachtet jedoch folgende punktuellen Anpassungen als sinnvoll:

Bankengesetz: Angesichts der möglichen Einführung einer Aussonderungsregelung für digitale Vermögenswerfe sollen bankinsolvenzrechtliche Bestimmungen analog angepasst werden.

Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Der Bundesrat schlägt vor, eine neue Bewilligungskategorie für Infrastrukturanbieter im Bereich DLT 1 Blockchain (Krypto-Handelsplattformen) zu schaffen. Ferner will er prüfen, ob für Organisierte Handelssysteme («OHS») künftig separate Bewilligungen erteilt werden können. Zudem will der Bundesrat prüfen, ob die ab dem 1. Januar 2019 verfügbare sog. Fintech-Bewilligung auch den Betrieb eines OHS erlauben soll. Damit wäre es künftig auch Nichtbanken erlaubt, ein solches Handelssystem zur Abwicklung von kryptobasierten Finanzinstrumenten zu betreiben.

Kollektivanlagengesetz: Bis Mitte 2019 wird eine Vorlage zur Einführung einer neuen Fondskategorie erarbeitet. Mit diesen sog. «Limited Qualified Investment Funds», die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und qualifizierten Anlegern offenstehen, sollen innovative Fondsprodukte künftig rascher und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden können. Nach wie vor blieben aber gewisse Hürden für die Bewilligung von schweizerische Krypto-Funds bestehen, insbesondere in Bezug auf das Erfordernis einer Depotbank.

Geldwäschereibekämpfung

Der Bericht des Bundesrates weist darauf hin, dass kryptobasierten Vermögenswerten zwar ein Missbrauchsrisiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung inhärent ist, dieses Risiko aber nicht isoliert die Schweiz betrifft. Der Bundesrat kommt ferner zum Schluss, dass das schweizerische Geldwäschereigesetz ausreichend technologieneutral ausgestaltet ist und die Tätigkeiten der meisten Akteure im Krypto-Bereich bereits heute als Finanzintermediation den geldwäschereirechtlichen Vorschriften unterworfen sind. Herausforderungen bestehen namentlich hinsichtlich der Unterstellung von sog. «Non-Custodian Wallet Providern» sowie von dezentralen Handelsplattformen; diese seien aber international anzugehen.

Ausblick

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, im 1. Quartal 2019 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

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