Einführung einer Bundeserbschaftssteuer abgelehnt

Abstract

In der Volksabstimmung vom 30. November 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer deutlich verworfen. Somit werden Erbschafts- und Schenkungssteuern weiterhin bloss auf kantonaler und kommunaler Ebene nach deren Ermessen erhoben.

Die von der JUSO eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», welche eine Bundeserbschaftssteuer von 50% mit einer Freigrenze von CHF 50 Mio. gefordert hat, wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung deutlich abgelehnt.

Die Schweiz führt somit keine Bundeserbschaftssteuer von 50% ein. Es bleibt dabei, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern nur von Kantonen und Gemeinden in deren Kompetzenz erhoben werden können. Während die Kantone Schwyz und Obwalden keine Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben, kennt der Kanton Luzern keine Schenkungssteuer. In sämtlichen Kantonen, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, sind Ehegatten davon befreit, während in praktisch allen Kantonen auch die direkten Nachkommen davon befreit sind (Ausnahmen: Kantone Appenzell-Innerrhoden, Neuenburg und Waadt).

Eine allfällige Erbschaftssteuer ist vom Erben im Wohnsitzkanton des Erblassers nach Massgabe des dort geltenden Rechts geschuldet. Eine Schenkungssteuer ist vom Beschenkten im Wohnsitzkanton des Schenkenden geschuldet.

Weil die direkten Nachkommen und Ehegatten in praktisch allen Kantonen der Schweiz von den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sind und die Kantone Schwyz und Obwalden gar keine solchen Steuern eingeführt haben, bleibt die Schweiz mit Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuern international konkurrenzfähig.

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