Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet

Abstract

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 die Botschaft für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler*innen.

Mit der Teilrevision soll das VAG an die veränderten Gegebenheiten und Marktentwicklungen im Versicherungsbereich angepasst werden. Ziel der Teilrevision ist zudem, die Vorgaben des Parlaments aus der Beratung des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) umzusetzen und den Versichertenschutz zu verbessern. Und schliesslich soll mit der Schaffung eines differenzierteren Regulierungs und Aufsichtsrahmens die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizerischen Versicherungssektors gestärkt werden.

Zentrale Themen der Teilrevision sind:

  • Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungsunternehmen;
  • Kundenkategorisierung mittels Schaffung eines kundenschutzbasierten Regulierungs- und Aufsichtskonzepts;
  • Modernisierung des Vermittlerrechts; und
  • beim Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter sollen Versicherungsvermittler*innen in Zukunft zusätzliche Verhaltens- und Informationspflichten erfüllen müssen, ähnlich den dem FIDLEG unterstellten Finanzdienstleistern; zudem soll der Kundenschutz in der Versicherungsvermittlung mittels Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Offenlegung von Entschädigungen gestärkt werden.

Die Teilrevision umfasst weitere Themen, wie beispielsweise die Stärkung der Gruppenaufsicht oder die gesetzliche Verankerung des Schweizer Solvenztests.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesrates sowie die von Homburger AG eingereichte Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vom 14. November 2018:

Begleitschreiben Stellungnahme Vernehmlassungsvorlage VAG
Detaillierte Kommentierung Vernehmlassungsvorlage VAG

Falls Sie Fragen zu diesem Bulletin haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Homburger Kontakt oder an: