Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen

Abstract

Am 15. April 2021 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen von durch inländische Gesellschaften emittierte Obligationen publiziert. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird der Fremdkapitalmarkt der Schweiz deutlich gestärkt.

Die Zinsen von Obligationen, welche von schweizerischen Gesellschaften emittiert werden, unterliegen derzeit einer Verrechnungssteuer von 35%. Solche Obligationen sind auf dem internationalen Kapitalmarkt nicht platzierbar. Ausnahmen gibt es momentan nur für regulatorische Instrumente von systemrelevanten Banken (AT1 Bonds und TLAC). Deshalb werden Obligationen von schweizerischen Konzernen in der Regel über ausländische Konzerngesellschaften emittiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ermöglicht es, Obligationen künftig ohne Verrechnungssteuerfolgen aus der Schweiz zu emittieren.

Die Verrechnungssteuer auf Obligationen soll ersatzlos abgeschafft werden. Somit profitieren nicht nur Kapitalmarktemissionen von der geplanten Reform, sondern auch Kreditfinanzierungen, da die Beschränkungen betreffend Syndizierung (10 und 20 Nicht-Banken Regeln) nicht mehr notwendig sein werden.

Vorgesehen ist, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht nur Neuemissionen von der Befreiung profitieren, sondern auch bereits emittierte Obligationen mit Bezug auf künftige Zinsfälligkeiten.

Beibehalten wird die Verrechnungssteuer hingegen auf Zinsen von Bankguthaben. Zudem unterliegen Obligationen, welche durch inländische Grundstücke besichert werden, nach wie vor einer Quellensteuer von 13% bis 33%.

Auch die Erträge von inländischen Anlagefonds unterliegen weiterhin der Verrechnungssteuer von 35%.

Die Umsatzabgabe von 0.15%, welche auf Sekundärmarkttransaktionen mit inländischen Obligationen erhoben wird, soll ebenfalls abgeschafft werden. Beibehalten wird hingegen die Umsatzabgabe von 0.3% auf Obligationen ausländischer Emittenten. Inländische Obligationen werden mithin künftig steuerlich privilegiert.

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