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Vereinigte Bundesversammlung wählt Homburger Partner Andri Hess als nebenamtlichen Richter des Bundespatentgerichts

Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 27. September 2017 Andri Hess als nebenamtlichen Richter des Bundespatentgerichts gewählt. Das Bundespatentgericht mit Sitz in St. Gallen ist das erstinstanzliche Spezialgericht des Bundes für zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente, namentlich für Verletzungs- und Bestandesklagen. Es setzt sich aus zwei hauptamtlichen und einer Reihe nebenamtlicher Richterinnen und Richter mit juristischer und technischer Ausbildung zusammen. Die Richterinnen und Richter müssen über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts verfügen, um die vielfältigen Fragestellungen an der Schnittstelle von Technik und Recht behandeln zu können. Andri Hess trat nach Studien an der ETH und der Universität Zürich 1999 bei Homburger ein und ist seit 2009 Partner. Er berät Klienten in allen Belangen des Immaterialgüterrechts, mit einem speziellen Fokus auf das Patentrecht. Er hat breite Erfahrung in der Vertretung von Klienten in patentrechtlichen sowie anderen immaterialgüterrechtlichen Verfahren in verschiedenen technischen Gebieten und in einem internationalen Kontext insbesondere vor dem Bundespatentgericht, aber auch vor anderen staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten. Die Tätigkeit als Richter wird Andri Hess begleitend zu seiner Tätigkeit als Anwalt ausüben.

Daniel Daeniker, Managing Partner, sagte dazu: “Es entspricht einer Tradition bei Homburger, dass Anwältinnen und Anwälte nebenamtlich in Hochschulen, Gerichten, im politischen Prozess und in Organisationen der Zivilgesellschaft wirken. Wir gratulieren Andri Hess zur Wahl und freuen uns, dass er seine grosse Erfahrung im Patentrecht als nebenamtlicher Bundespatentrichter einbringen kann.”