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Übergangsregelung für LIBOR im Schweizer Retail-Markt

Eine Einstellung der Veröffentlichung von LIBOR-Sätzen ist für Ende 2021 absehbar. Gleichzeitig ist der LIBOR im Schweizer Markt mangels Verfügbarkeit geeigneter Nachfolgezinssätze nach wie vor der dominante Referenzwert für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten. Damit sehen sich Schweizer Banken insbesondere im Hypothekarbereich mit der Herausforderung konfrontiert, beim Abschluss neuer Verträge bereits heute den Übergang vom LIBOR auf einen zukünftigen Nachfolgezinssatz sicherzustellen. Diese Herausforderung stellt sich sowohl im institutionellen als auch im Retailgeschäft. Die Homburger Partner René Bösch und Benedikt Maurenbrecher haben eine Vorstellung entwickelt, wie eine LIBOR-Nachfolgeklausel für den Schweizer Retail-Markt aussehen könnte. Ziel war es, eine möglichst einfache, für den Retail-Kunden verständliche Formulierung für eine faire Regelung der LIBOR Nachfolge zu entwickeln. Sie ist eingebettet in traditionelle Prinzipien des Schweizer Rechts.

In der Beilage findet sich die von René Bösch und Benedikt Maurenbrecher entwickelte Formulierung, zusammen mit ein paar kurzen Hinweisen, welche sie der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinsätze in Franken am 31. Oktober 2018 vorgestellt haben – jeweils in deutscher und französischer Sprache mit einer englischen Übersetzung. Diese Mitteilung bzw. die beiliegende Klausel stellen keine Empfehlung und keine Beratung dar, sondern dient einzig zur Information über die Arbeit von Homburger in diesem Bereich.

Homburger AG

8. November 2018

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