Homburger verfügt über ein Team von ausgewiesenen Spezialisten im Arbeitsrecht.
Die Fachgruppe setzt sich aus Anwälten und Anwältinnen verschiedener Praxisbereiche zusammen. Dies ist Ausdruck der bei Homburger seit jeher gepflegten Kultur der interdisziplinären Zusammenarbeit und des Teamworks.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Vertragsgestaltung für Führungskräfte, einschliesslich Ausarbeitung von Vergütungspaketen, nachvertraglichen Konkurrenzverboten und „Golden Parachutes“
- Erstellung von Standardarbeitsverträgen und spezifisch angepassten Arbeitsvertragskonzepten (Verträge, Reglemente und Betriebshandbücher)
- Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und variablen Vergütungssystemen (langfristige Anreizsysteme wie z. B. Beteiligung der Unternehmensführung an Unternehmenskäufen, Aktienoptionspläne, Bonus- und Gratifikationskonzepte)
- Übertragung von Betrieben und Betriebsteilen, Outsourcing
- Betriebliche Restrukturierung (Personalabbau, Massenentlassungen), Kündigung und Freistellung
- Datenschutz
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht mit Bezug auf Arbeitsverhältnisse
- Entsendung von Mitarbeitenden und Arbeitsbewilligungen
Einige Mitglieder der Gruppe für Arbeitsrecht verfügen über reiche Erfahrung in der Prozessführung und vertreten unsere Klienten regelmässig in komplexen arbeitsrechtlichen Prozessen und administrativen Verfahren.
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